Aromen in Tabakerzeugnissen – e-Zigaretten

Die gesetzlichen Vorschriften zu den Tabakerzeugnissen und e-Zigaretten sind infolge der EU-Tabakdirektive erweitert worden.
Unter anderen ist der Begriff des „charakteristischen Aroma“ NEU.

Damit werden Aromen angesprochen, die nicht im Tabak enthalten sind und Tabakerzeugnissen oder e-Liquids zugesetzt werden.
Diese Zusätze haben nicht nur aromatisierende Effekte. Sie werden auch verwendet um pharmakologische Wirkungen zu erzielen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht erwünscht sind.

Neu eingefügt sind umfangreiche Vorschriften für e-Liquids mit oder ohne Nikotin, die sich auf pharmakologisch und toxikologisch relevante Stoffe (sogenannte BAP's) beziehen. Damit wird nicht nur die Verwendung von Synthetika sondern auch von Naturstoffen und deren Extrakten geregelt.

Wir untersuchen diese Zusätze ihrer chemischen Natur entsprechend nach spezifischer Aufarbeitung durch hochauflösende chromatographische Verfahren gekoppelt mit Massenspekrometrie per GCMS oder LCMS.